Mit Drohungen und rassistischen Beschimpfungen hat der Angeklagte Todesangst verbreitet. Nun hat das Frankfurter Landgericht nach langem Prozess ein Urteil gegen den 54-Jährigen gesprochen.
Das Frankfurter Landgericht hat im Prozess um die NSU- 2.0-Schreiben ein Urteil gegen den 54-Jährigen Angeklagten gefällt: Er muss fünf Jahre und zehn Monate in Haft. Mit Drohungen hatte er Todesangst verbreitet. Das Gericht stuft ihn als Einzeltäter ein. Mehrere Adressaten der Drohungen fordern weitere Aufklärung.
Der aus Berlin ...