Corona-Verordnung

Feiern ohne Maske in der Diskothek könnte doch möglich sein

Fällt die Maskenpflicht auf der Tanzfläche? Es sieht so aus, denn das Sozialministerium möchte Ausnahmen in der neuen Corona-Verordnung zulassen. Schließlich wird ein PCR-Test für den Clubbesuch benötigt.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
In Clubs und Diskotheken benötigen ung...nung künftig einen negativen PCR-Test.  | Foto: Felix Kästle (dpa)
In Clubs und Diskotheken benötigen ungeimpfte Menschen in Baden-Württemberg gemäß neuer Corona-Verordnung künftig einen negativen PCR-Test. Foto: Felix Kästle (dpa)
Für Feiernde gibt es einen Hoffnungsschimmer, denn möglicherweise müssen sie nun doch keine Masken in Clubs und Diskotheken tragen. Das Sozialministerium teilte am Montag in Stuttgart mit, dass für Innenräume laut der Corona-Verordnung zwar grundsätzlich eine Maskenpflicht gelte. Allerdings würden in ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel