Feldertausch muss man melden
Wenn Bauern Gemeindeäcker tauschen, müssen sie es der Verwaltung sagen – doch nicht Alles, was danach aussieht, ist ein Tausch.
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SCHWANAU-NONNENWEIER. Bauern müssen der Ortsverwaltung melden, wenn sie Gemeindeäcker untereinander tauschen. Das regelt der Paragraf 4 des geltenden Pachtvertrags. Der Nonnenweierer Landwirt Hans Ziegler kritisierte, dass die Ortsverwaltung gegen den Paragrafen verstoßen habe. In einer teilweise emotional geführten Informationsveranstaltung des Ortschaftsrats am Dienstag, zu der rund 30 Zuhörer gekommen waren, ist das Problem erörtert worden.
Dass gemeindeeigene Felder zur kompletten Bewirtschaftung getauscht wurden, ohne dass der Gemeinde Bescheid gesagt wurde, bestätigte das Rathaus Schwanau auf Anfrage der BZ. 2014 steht nun in Nonnenweier die Erneuerung der Pachtverträge auf neun Jahre hin an – bis dahin will die Ortsverwaltung nun Ordnung schaffen, um ...