Umstrittene Zinsklauseln

Finanzaufsicht greift beim Prämiensparen durch

BZ-Plus Der Streit um die Berechnung von Zinsen bei Prämiensparverträgen schwelt seit Jahren. Auch in Südbaden gibt es etliche Fälle. Jetzt hat die Finanzaufsicht Bafin eine wichtige Entscheidung getroffen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Da freut sich das Sparschwein: Die Chancen auf eine Zinsnachzahlung steigen.  | Foto: Mascha Brichta
Da freut sich das Sparschwein: Die Chancen auf eine Zinsnachzahlung steigen. Foto: Mascha Brichta
Am Montag veröffentlichte die Behörde eine sogenannte Allgemeinverfügung, wonach Banken und Sparkassen von sich aus alle Prämiensparkunden über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen gegebenenfalls ein Angebot zur Neuberechnung der Zinsen machen müssen. Niels Nauhauser, der Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, begrüßt die Bafin-Entscheidung.
Zuvor hatten die Finanzaufseher vergeblich mit den Kreditinstituten ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel