Murg

Finderin aus Murg darf vierstelligen Betrag behalten

Die Frau, die Anfang Oktober auf dem Recyclinghof in Murg einen Umschlag mit Bargeld in einer vierstelligen Höhe entdeckt und zur Polizei gebracht hatte, kann nun über die Summe verfügen.  

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Die Fundsache wird eins zu eins zum Finderlohn.   | Foto: Symbolfoto: Balk (DPA)
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Schlagworte: Werner Vökt

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