Flugpassagiere können bei Verspätungen ab drei Stunden eine Ausgleichszahlung von ihrer Fluggesellschaft verlangen. Aber nur, wenn es die Verspätung selbst zu verantworten hat. So der BGH.
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Was muss eine Fluggesellschaft tun, um Verspätungen zu vermeiden? Können Passagiere mit gutem Recht die Bereitstellung einer Ersatzmaschine erwarten? Darum ging es in einem Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Gericht wies die Klage von Passagieren ab, die mehr ...