Forscher müssen nicht vor Gericht

BZ-Plus Keine Hauptverhandlung im Streit um Experimente an Affen in Tübingen / Verfahren eingestellt.  

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Rhesusaffe mit Implantat im Tübinger Max-Planck-Institut   | Foto: dpa
Rhesusaffe mit Implantat im Tübinger Max-Planck-Institut Foto: dpa
FREIBURG. Drei Tübinger Max-Planck-Mitarbeiter, die wegen des Vorwurfs von Tierschutzverstößen im Zusammenhang mit Versuchen an Affen angeklagt waren, müssen sich nicht vor Gericht verantworten. Die vom ...

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