Fragen und Antworten

Was muss ich beim Fahren eines E-Scooters beachten?

E-Scooter sehen aus wie Spielzeuge, gelten aber als Kraftfahrzeuge. Und damit gehen im öffentlichen Raum in Deutschland viele Regeln einher. Ein Überblick – der Überraschendes bereithält.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
E-Scooter  | Foto: Jens Büttner (dpa)
E-Scooter Foto: Jens Büttner (dpa)

Wie alt muss man sein?

Prinzipiell dürfen E-Scooter in Deutschland ab einem Alter von 14 Jahren gefahren werden. Die Verleihfirmen fordern in der Regel aber, dass ein Fahrer mindestens 18 Jahre alt sein muss.

Darf jeder E-Scooter im Straßenverkehr gefahren werden?

Nein. Viele der E-Scooter, die im Internet und in Kleinanzeigen beworben werden, verfügen über keine Straßenzulassung. Sie dürfen zwar in privaten Innenhöfen gefahren werden, nicht aber im öffentlichen Raum. Mittlerweile gibt es aber viele Modelle zu kaufen, die eine Straßenzulassung haben. Im Straßenbild erkennt man sie am Nummernschild, das zwingend ist. Das dient nicht nur der Identifizierung des Rollers bei Verkehrsverstößen, sondern auch als Nachweis über den Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung. Die normale Haftpflichtversicherung deckt Schäden mit E-Scootern in der Regel nicht ab. Welche E-Scooter-Modelle über eine Straßenzulassung verfügen, findet man im Internet.

Wo darf man fahren?

Man darf mit dem E-Scooter auf Radwegen, Radfahrstreifen und auf Fahrradstraßen fahren. Nur wenn diese fehlen, darf man auf die Fahrbahn ausweichen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Gehwege und Fußgängerzonen tabu sind.

Darf man den Kleinroller in den Bus mitnehmen?

Der große Vorteil gegenüber dem Fahrrad ist, dass man die Kleinroller in der Regel problemlos in den Öffentlichen Nahverkehr mitnehmen kann. Die Freiburger VAG und der Regio-Verkehrsverbund RVF etwa erlauben die kostenlose Mitnahme eines E-Scooters in Bussen und Straßenbahnen, wenn dieser zusammengeklappt ist und über einen fest verbauten Akku verfügt. Im Regionalzug und auch im Fernverkehr zählt er als Handgepäck.

Wie viele Personen dürfen fahren?

Im Alltag sieht man oft Jugendliche, die zu zweit auf einem E-Scooter fahren. Erlaubt ist das aber nicht. Nur eine Person darf fahren und das gilt auch für den Fall, dass man mit zwei Personen noch immer unter dem Maximalgewicht wäre.

Wie ist es mit der Promillegrenze?

Viele Menschen steigen nach einer durchzechten Nacht auf einen E-Scooter, weil sie denken, dass dort die erhöhte Promillegrenze von Fahrrädern gilt. Auf Fahrrädern macht man sich erst ab 1,6 Promille definitiv strafbar und davor nur, wenn entsprechende Ausfallerscheinungen zutage treten. Auf E-Scootern hingegen gilt die Promillegrenze, die auch für Autofahrer gilt. Sprich: Bereits ab 0,5 Promille begeht man eine Ordnungswidrigkeit und es drohen 500 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zusätzlich zwei Punkte in Flensburg. Ab 1,1 Promille begeht man sogar eine Straftat. Und: Für Fahrer unter 21 Jahre und Führerscheinneulinge gilt noch die Probezeit. Für sie lautet die Grenze 0,0 Promille.

Gibt es eine Helmpflicht?

Eine Pflicht zum Tragen eines Helms gibt es nicht. Es wird von den Verkehrsverbänden, wie etwa dem ADAC, aber dringend geraten, sich freiwillig einen Helm aufzusetzen.

Zeitungsartikel herunterladen Fehler melden

Weitere Artikel