BZ-Interview

Francken: "Leiharbeit auf zwei Jahre begrenzen"

Die Große Koalition will die Leiharbeit reformieren und Missbräuche verhindern. Die BZ sprach darüber mit Johannes Peter Francken, ehemaliger Leiter des Landesarbeitsgerichts.  

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Johannes Peter Francken  | Foto: Justiz
Johannes Peter Francken Foto: Justiz
BZ: Herr Francken, sollte man die Leiharbeit nicht einfach verbieten, damit es wieder mehr normale Arbeitsplätze gibt?
Francken: Nein. Die Leiharbeit ist durchaus ein sinnvolles Instrument. Es gibt viele legitime Gründe für den Einsatz von Leiharbeitnehmern in einem Unternehmen.
BZ: Welche zum Beispiel?
Francken: Ein Unternehmen kann so für eine konkrete Aufgabe Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen bekommen. Diese bleiben bei der Zeitarbeitsfirma angestellt und kehren nach Erledigung der Aufgabe dorthin zurück, bis sie von einem anderen Unternehmen entliehen werden. Außerdem kann ein Unternehmen mit Leiharbeitnehmern auch Auftragsspitzen abdecken, wenn klar ist, dass die Auftragslage nicht dauerhaft so gut ...

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