Die Stadt Freiburg und andere Kommunen müssen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung von Pflegebedürftigen künftig höhere Stundensätze bezahlen. Das entschied das Bundessozialgericht. Das Grundsatzurteil könnte Kreise ziehen.
"Damit hat das Gericht dem Lohndumping in der ambulanten Pflege einen Riegel vorgeschoben", freut sich Roland Rosenow von der Freiburger Sozialrechtskanzlei Fritz, die das Urteil erstritten hat.
Konkret ging es um die Pflege eines heute ...