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Krank bei der Prüfung: Umstrittene Attestregelung der Uni

Frank Zimmermann
  • Do, 02. Dezember 2010
    Freiburg

Studierende der Universität wollen die Attestregelung abschaffen, bei der Krankheitssymptome angegeben werden müssen.

Im Attestformular der Biologischen Fak... nach Symptomen der Krankheit gefragt.  | Foto: michael bamberger
Im Attestformular der Biologischen Fakultät wird nach Symptomen der Krankheit gefragt. Foto: michael bamberger

An einigen Fakultäten der Universität Freiburg müssen Studierende ein besonders detailliertes Attest vorlegen, wenn sie krankheitsbedingt eine Prüfung nicht ablegen können: Der Arzt muss darauf die Symptome der Krankheit angeben. Dies sei – finden die Studierenden – ein tiefer Eingriff in Persönlichkeitsrechte und Intimsphäre. Und stimmten unlängst in einer Vollversammlung mit großer Mehrheit gegen diese Regelung. Gleichzeitig hat die Studierendenvertretung U-Asta einen Arbeitskreis Datenschutz gegründet.

Dieser hat begonnen, Unterschriften zu sammeln. Die Initiatoren streben eine ähnliche Regelung wie die für Arbeitnehmer an, die vom Arzt eine Krankschreibung ohne detaillierte Angaben ausgestellt bekommen. Sie verweisen darauf, dass andere Hochschulen wie die Uni Kiel diese Regelung nach ...

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