Ein Spielhallenbetreiber in Freiburg muss Geld in die Stadtkasse einzahlen – und zwar genau so viel, wie er von Ende 2014 bis 2017 mit zwei nicht genehmigten Geldspielautomaten eingenommen hat.
Kein Glück hatte ein Spielhallenbetreiber in Freiburg, der mit Glücksspielautomaten sein Geld verdient. Er verlor in erster Instanz am Amtsgericht Freiburg seinen Prozess gegen die Stadt und muss nun 186.709,70 Euro an die Stadtkasse überweisen. Diese Summe, so das Urteil, habe er mit zwei nicht ...