Der Freiburger Arbeitsrechtler und frühere Universitätschef Manfred Löwisch sieht keine Rechtsgrundlage dafür, dass VW wegen der Folgen des Streits mit zwei Zuliefererfirmen Kurzarbeitergeld bezieht.
"Mit Kurzarbeitergeld darf VW nicht geholfen werden. Der Konzern muss die missliche Lage, in die er durch den Lieferstopp gekommen ist, aus eigenen Kräften bewältigen", meint ...