Freispruch aus Mangel an Beweisen
Der Hergang einer Auseinandersetzung nach dem Fasnachts-Nachtumzug konnte nicht zweifelsfrei geklärt werden.
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SCHOPFHEIM. Weil der genaue Tathergang der Auseinandersetzung nach dem Fasnachts-Nachtumzug am 16. Februar 2013 in einem Ortsteil der Gemeinde Kleines Wiesental nicht rekonstruiert werden konnte, wurden zwei wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagte Männer aus Mangel an Beweisen von Amtsrichter Stefan Götz freigesprochen.
Auch nach dem zweiten Verhandlungstag vor dem Amtsgericht Schopfheim gab es keine verwertbaren Erkenntnisse zur Aufklärung der gewalttätigen Vorgänge in dieser kalten Februarnacht. Zu unterschiedlich waren die Schilderungen des ...