Freispruch für den Lehrer
Keine Anhaltspunkte für eine Ohrfeige gegen einen Drittklässler / Kinder im Zeugenstand.
EMMENDINGEN. Der Vorwurf wog schwer und Amtsrichter Thomas Ullenbruch ließ große Sorgfalt walten. Nach einer fünf Stunden dauernden Verhandlung sprach er einen Grundschullehrer frei. Er war angeklagt worden, einem Schüler eine Ohrfeige gegeben zu haben. Körperverletzung im Amt wäre dies gewesen. Ein Delikt, das mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren sanktioniert werden kann.
Der Vorfall, mit dem sich das Gericht zu beschäftigen hatte, ereignete sich am letzten Schultag vor Pfingstferien. In der dritten Klasse einer kleinen Grundschule im Kreisgebiet wurden letzte Vorbereitungen für eine neue Sitzordnung für die Zeit nach den Ferien getroffen. Offensichtlich klappte das nicht ganz reibungslos. ...