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ST. BLASIEN. Erleichtert verließ ein 48-jähriger arbeitsloser Handwerker das Amtsgericht. Sein Einspruch gegen den Strafbefehl, durch den er wegen veruntreuender Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 Euro verurteilt wurde, hatte Erfolg. Richterin ...