Freispruch – Schuss nicht zu beweisen

67-jähriger Rentner zu Geldstrafe wegen Munitionsbesitz verurteilt / Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe auf Bewährung.  

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SCHWÖRSTADT. Weil er mit seinem Gewehr auf einen vorbeifahrenden Lastwagen geschossen haben soll, stand ein 67-jähriger Rentner in Lörrach vor dem Amtsrichter. Doch da das Gericht den Vorwurf nicht als sicher bestätigt ansah, sprach es den Mann frei.

Er sei am 7. Mai 2009 auf der B 34 gefahren und habe am Straßenrand einen Mann mit entblößtem Oberkörper und kurzen Hosen gesehen, der mit einem länglichen Gegenstand hantiert habe, berichtete der Lkw-Fahrer. ...

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