Früherer Bonndorfer Pfarrer nimmt Strafbefehl wegen Untreue an
Weil sie einen fünfstelligen Geldbetrag veruntreut haben sollen, hat das Amtsgericht Strafbefehle gegen zwei ehemalige Pfarrer der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach erlassen. Wie geht es jetzt weiter?
Viele Geldflüsse mussten Staatsanwaltschaft und Amtsgericht überprüfen, darunter viele Kleinbeträge, Spenden und Kollekten in Gottesdiensten. Foto: Jens Wolf
Das juristische Verfahren wegen finanzieller Unstimmigkeiten in der Seelsorgeeinheit Bonndorf-Wutach ist nach wie vor nicht abgeschlossen. Während Pfarrer Eckart Kopp den durch das Amtsgericht Waldshut-Tiengen erlassenen Strafbefehl akzeptierte, ist unklar, ob sein ehemaliger Amtskollege Einspruch ...