Fünf mögliche Flächen für Windkraft
Nach der Entscheidung des Gemeinderats geht Seelbach mit ihnen ins Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans.
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SEELBACH. Flächen, auf denen Windkraftanlagen aufgestellt werden können, gibt es auf der Gemarkung Seelbach nicht viele. Es sind Standorte auf den Höhenrücken an den Gemarkungsgrenzen zu Nachbarkommunen. Mit ihnen ist die Gemeinde im Austausch, um sich über gemeinsame Standorte abzustimmen. In einer gemeinsamen Sitzung der Ortschaftsräte Schönberg und Wittelbach stellte die Verwaltung die in Frage kommenden Standorte den Ortschaftsräten vor und erläuterte das Verfahren zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans "Windkraft". Der Wermutstropfen: Die in Frage kommenden Flächen sind alle in Privatbesitz.
Das ist für die Gemeinde mitnichten Grund, das Verfahren halbherzig zu betreiben. Ganz im Gegenteil. Die neue Rechtslage gibt die Standortentscheidung für Windkraftanlagen an die Kommunen zurück. Und sie legt fest, dass grundsätzlich jeder Antrag auf Aufstellung eines Windrads genehmigt werden ...