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KIRCHZARTEN/FREIBURG. Mit einer Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je zehn Euro hat das Amtsgericht Freiburg die Versuche einer Restaurantfachfrau aus Kirchzarten geahndet, eine zweite Chance von ihrem Arbeitgeber zu erhalten. Der hatte ihr im Sommer 2009 wegen eines Diebstahls fristlos gekündigt. Mit Geschenken, ...