Geflügel muss im Stall bleiben
Von der landesweiten Stallpflicht sind im Kreis Waldshut 1145 Betriebe mit 73 267 Vögeln betroffen – darunter welche in Bad Säckingen.
BAD SÄCKINGEN/HOCHRHEIN. Seit dem gestrigen Freitag gilt in ganz Baden-Württemberg eine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel. Davon sind auch zahlreiche Betriebe im Kreis Waldshut betroffen. In Bad Säckingen beispielsweise der Hof von Franz Isele. 250 Hühner in Freilandhaltung und 750 in Bodenhaltung hat der Landwirt. Von der Stallpflicht hat er am Freitag erst von der Zeitung erfahren.
"Ich habe persönlich keine Nachricht von der Stallpflicht erhalten", wundert er sich. Er hat nun aber alle seine Hühner im Stall gelassen. Normalerweise dürfen die 250 Hennen in Freilandhaltung tagsüber in ein großzügig eingezäuntes Areal. Das ist nun mindestens bis ...