Fahndungserfolg
Gegen Bewährungsauflagen verstoßen – Mann muss ins Gefängnis
Bei einer Routinekontrolle hat die Bundespolizei einen 34-Jährigen festgenommen, der nach der Verurteilung zu einer Bewährungsstrafe seinen Auflagen nicht nachgekommen war und verschwand. Er sitzt nun im Gefängnis.
Mo, 14. Jul 2025, 15:49 Uhr
Freiburg
Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen
Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.
Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.
AkzeptierenMehr Informationen

Anstatt seine Bewährungsauflagen zu erfüllen, war ein 34-Jähriger untergetaucht. Die Bundespolizei hat ihn nun in Freiburg festgenommen. Wegen Widerstands und tätlichem Angriff gegen Vollstreckungsbeamte hatte ein Gericht den afghanischen Staatsangehörigen vergangenes Jahr zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, so die Bundespolizei. Da der Mann den Auflagen nicht nachkam und untertauchte, habe das zuständige Amtsgericht Haftbefehl erlassen. Am Samstagmorgen sei nun der Gesuchte am Freiburger Hauptbahnhof in eine Routinekontrolle der Bundespolizei geraten. Nach der Vorführung beim Haftrichter, der den Haftbefehl in Vollzug setzte, sei er in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert worden – zur Verbüßung einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe.