Account/Login

Gegen Wildwuchs im Außenbereich

Martin Wendel
  • Di, 03. Juni 2008
    Kreis Breisgau-Hochschwarzwald

     

Wenn gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten werden, kann der Traum vom Plätzchen im Grünen schnell zum Alptraum werden.

ENDINGEN. Der Traum vom eigenen Haus mit Garten bleibt vielen versagt. Wen wundert’s, wenn so manchen die Chance lockt, brachliegende landwirtschaftliche Flächen im Außenbereich zu pachten oder gar zu kaufen, um sich den Traum vom ruhigen Plätzchen im Grünen doch noch zu verwirklichen. Damit aus dem Traum kein Alptraum wird, sollten gewisse Regeln eingehalten werden. Ansonsten droht Ärger mit der Baurechtsbehörde des Landratsamts und dem Naturschutz – eine Erfahrung, die seit Frühjahr 2008 auch einige Gartenfreunde in Endingen machen.

Ein sauber geschotterter Weg führt vom südwestlichen Stadtrand Endingens in die Weinberge – vorbei an einer hohen Thuja-Hecke sowie diversen Gartenhütten. Mal begrenzt ein Maschendrahtzaun das Grundstück mit Hütte, Schaukel und Gemüsebeet, mal ein Bretterzaun das liebevoll angelegte Gärtchen mit Hütte, Geräteschuppen und Zeltpavillon. Dahinter ein Häuschen, dessen Fensteranordnung fast schon ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel