"Generell bin ich sehr vorsichtig"

BZ-UMFRAGE: Dürfen Verwaltungsfachleute und Kommunalpolitiker Aufmerksamkeiten annehmen? Wie groß dürfen die sein?.  

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ORTENAU (rob). Der Jahreswechsel ist oft die Zeit, in welcher Firmen Werbegeschenke verteilen, Organisationen ihre Ehrenamtlichen und Gönner mit kleinen Aufmerksamkeiten bedenken. In Hannover erhielten Stadträte vom Fußball-Bundesligisten Hannover 96 gar Freikarten für die VIP-Tribüne. "Völlig rechtens", entschied das Innenministerium von Niedersachsen, Stadträte hätten die Pflicht, zu repräsentieren und Kontakte zu wichtigen Persönlichkeiten zu halten. Wie sieht das in der Ortenau aus? Robert Ullmann befragte Verwaltungsfachleute und Kommunalpolitiker: Was ist erlaubt? Was ist verboten? Wo gibt es Grauzonen?

Herbert Lasch, Stabsstellenleiter der Kommunalaufsicht beim Landratsamt des Ortenaukreises: "Für Beamte gibt es da ganz klare, rechtsverbindliche Regeln. Die Annahme von Geldgeschenken, ganz gleich in welcher Höhe, ist absolut tabu. Die Annahme von kleinen Geschenken ist in Grenzen erlaubt. Wir reden vom Kalender, dem Kugelschreiber, der Flasche Wein. Immer vorausgesetzt, der Kalender ist nicht vergoldet ...

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