Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg hat einen Autofahrer zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung und einer Geldauflage von 1000 Euro verurteilt. Er hatte im November 2009 einen Passanten angefahren und liegenlassen. Der Fußgänger starb noch vor Ort.
Das Urteil erging wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Unfallflucht. Das Gericht zog den Führerschein des Mannes ein, der aus einer Gemeinde im Kreis Emmendingen stammt, und verhängte noch eine Sperrfrist für die Wiedererteilung von acht Monaten.
Jeder Fahrschüler lernt, dass nur auf ...