Frühlingsfest
Gericht: Besuch einer Lehrerin im Bierzelt ist "Dienst-Ausübung"
Die Pflichten einer Lehrerin gehen weit. Auch das Tanzen auf Bierbänken kann dazu gehören. Fällt sie dabei runter und verletzt sich, gilt das als Dienstunfall. So das Verwaltungsgericht Stuttgart.
dpa
Mi, 12. Feb 2014, 12:05 Uhr
Südwest
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