Gericht lehnt Eilantrag ab
Oberstufe Häusern darf weiterbetrieben werden.
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SCHLUCHSEE / FREIBURG. Der Segelverein Schluchsee und der Betreiber des Fahrgastschiffs MS Schluchsee haben im März mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage erhoben gegen die Erlaubnis, dass die Oberstufe Häusern weiterbetrieben und der Seepegel im Sommer unter 924 Meter über Meereshöhe (ü.NN) abgesenkt werden darf. Das Verwaltungsgericht hat entschieden, dass die Oberstufe Häusern weiterbetrieben werden darf, weil "der Weiterbetrieb voraussichtlich keine Rechte des Segelvereins und des Rundfahrtschiffs verletzt.
Nach dem richterlichen Entscheid, darf die Oberstufe Häusern am Schluchsee weiterbetrieben werden. Das Verwaltungsgericht Freiburg stützt somit die wasserrechtliche Erlaubnis vom 16. Januar 2018, die das Regierungspräsidium Freiburg der Schluchseewerk AG zum Zweck der Erzeugung ...