"Gericht muss Begrenzung sicherstellen"

BZ-INTERVIEW mit dem Freiburger Professor Wahl.  

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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat bekräftigt, dass die Polizei Daten von Mitbürgern auch dann speichern darf, wenn sie gegen diese zwar ermittelt hat, das Verfahren dann aber eingestellt worden ist (BZ von Donnerstag). Zu dieser Entscheidung befragte Gerhard Kiefer den Freiburger Verwaltungswissenschaftler Professor Rainer Wahl.

BZ: Dem rechtsstaatlichen Laien erschließt sich die Mannheimer Entscheidung nur schwer; überrascht sie auch den Experten?
Wahl: Ich kann die anfängliche Irritation ...

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