Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 23-Jährigen wegen Betäubungsmittelbesitzes zu 100 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilt. Dass er mit Drogen gehandelt habe, konnte nicht nachgewiesen werden.
Die Staatsanwaltschaft war im Strafbefehl davon ausgegangen, dass der Angeklagte einem 17-Jährigen Marihuana verkauft hat. Der Schüler wurde im April dieses Jahres in der Nähe einer Schule in Bad Säckingen bei ...