Freiburg

Gericht verbietet Polizei die Dauerobservation eines Ex-Sicherungsverwahrten

Das Verwaltungsgericht hat der Polizei untersagt, einen in Freiburg lebenden früheren Sexualstraftäter rund um die Uhr zu überwachen. Der Mann war 2010 aus dem Gefängnis entlassen worden und wurde seither als Letzter von mehreren entlassenen Sicherungsverwahrten observiert.  

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Für die Dauerobservation  fehlen die gesetzlichen Grundlagen.  | Foto: Dominic Rock
Für die Dauerobservation fehlen die gesetzlichen Grundlagen. Foto: Dominic Rock
Sein Anwalt Reinhard Kirpes aus Offenburg hat mit dieser Entscheidung gerechnet. Nun will er eine Entschädigung für seinen Mandanten prüfen. Die fünfstündige Verhandlung fand vor acht Tagen statt. Gestern ist das Urteil veröffentlicht worden.
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