Einzelhandel

Getränkehändler darf sich nicht in der Stückle-Straße in Ettenheim ansiedeln

BZ-Abo Die Bauvoranfrage für einen Getränkemarkt im Ettenheimer Gewerbegebiet Radackern IV ist abgelehnt worden. Über die Vorgehensweise ist der Händler verwundert. Die Stadtverwaltung gibt Gründe dafür an.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Getränke wird es  auch in Zukunft in d...e in Ettenheim  nicht zu kaufen geben.  | Foto: imago stock&people
Getränke wird es auch in Zukunft in der Stückle-Straße in Ettenheim nicht zu kaufen geben. Foto: imago stock&people
Nur wenige Minuten dauerte am Dienstag vergangener Woche die Besprechung im Bau-, Umwelt- und Technik-Ausschuss Ettenheim über den Tagungspunkt, ob ein Getränkemarkt im Gewerbegebiet Radackern IV in der Stückle-Straße angesiedelt werden darf. Eine Veränderungssperre hatte der Gemeinderat für das Gewerbegebiet bereits in seiner Sitzung ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

BZ-Abo -Artikel - exklusiv im Abo

Mit BZ-Digital Basis direkt weiterlesen:

3 Monate 3 € / Monat
danach 15,50 € / Monat

  • Alle Artikel frei auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar

Abonnent/in der gedruckten Badischen Zeitung? Hier kostenlosen Digital-Zugang freischalten.


Weitere Artikel