Getränkehändler darf sich nicht in der Stückle-Straße in Ettenheim ansiedeln
Die Bauvoranfrage für einen Getränkemarkt im Ettenheimer Gewerbegebiet Radackern IV ist abgelehnt worden. Über die Vorgehensweise ist der Händler verwundert. Die Stadtverwaltung gibt Gründe dafür an.
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Nur wenige Minuten dauerte am Dienstag vergangener Woche die Besprechung im Bau-, Umwelt- und Technik-Ausschuss Ettenheim über den Tagungspunkt, ob ein Getränkemarkt im Gewerbegebiet Radackern IV in der Stückle-Straße angesiedelt werden darf. Eine Veränderungssperre hatte der Gemeinderat für das Gewerbegebiet bereits in seiner Sitzung ...