Gewalt in der Wohnung: Schläger müssen draußen bleiben

Bei Gewalt in der Wohnung bietet das Familiengericht schnelle Hilfe.  

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Meistens sind es Männer, die daheim zuschlagen.   | Foto: ingo schneider
Meistens sind es Männer, die daheim zuschlagen. Foto: ingo schneider
Nicht selten kommt es in Wohnungen zu häuslicher Gewalt, zu Drohungen und Nachstellungen unter den Bewohnern. Rasche Hilfe für das Opfer soll das Gewaltschutzgesetz durch gerichtliche Eilmaßnahmen ermöglichen. Zuständig ist in solchen Fällen immer das Familiengericht.
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