In die Luft
Gleitschirmflieger darf in Blansingen starten und landen
Der Ortschaftsrat hat zugestimmt: Ein Blansinger darf die familieneigene Wiese als Start- und Landeplatz nutzen. Aber es soll dafür Auflagen geben.
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EFRINGEN-KIRCHEN-BLANSINGEN. Der Blansinger Heinrich Reinacher nahm die erste Hürde, von Blansingen aus mit einem motorisierten Gleitschirm in die Lüfte steigen zu können. Der Ortschaftsrat stimmte dem Ansinnen zu. Nein, Blansingen bekommt keinen Flugplatz, auf diese Feststellung legte der Antragsteller Wert. Er möchte auf der familieneigenen Wiese abseits des Dorfes nur starten und landen dürfen, maximal 30-mal pro Jahr. Zunächst nur befristet für ein oder zwei Jahre.
Die betreffende Startwiese im Gewann "Lange Nuss" liegt 900 Meter nördlich des Ortsrands Blansingen, einen Kilometer von Welmlingen und 1,1 Kilometer von den ersten Häusern Rheinweilers entfernt. Knapp 120 Kilo wiegt das Fluggerät und ist ...