Golfer siegen auf fiskalischem Terrain

Die "Golfanlage Hofgut Ehner-Fahrnau GmbH & Co KG" hat ein steuerjuristisches Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs erzwungen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

SCHOPFHEIM. "Hole in one" – so nennt der Golfer den optimalen Schlag, der direkt im Loch landet. Besser geht’s nicht. Auch die Schopfheimer Golfanlagenbetreiber haben jetzt einen "Hole in one" hingelegt – nicht auf dem grünen Rasen, sondern auf finanzjuristischem Terrain. So haben sie ein Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs erzwungen, das einen bisher unklaren Passus im deutschen Steuerrecht klärt – und so für Personenunternehmen Steuervorteile erkämpft.

Das Golfspiel ist ein nach klaren Regeln strukturierter und auf einem leicht verständlichen Prinzip fußender Sport. In leicht abgeänderter Form von Sepp Herbergers Fußballweisheit ausgedrückt: Der Ball muss ins Runde.
Ganz anders das Steuerrecht. Hier ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel