Gutachterwesen wird neu geordnet
Praxis der Grundsteuerberechnung muss umgestellt werden / Kommunen führen gemeindeübergreifendes System ein.
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. Die bisherige Praxis der Grundsteuerberechnung muss nach einem Verfassungsgerichtsurteil bis 2024 umgestellt werden, sonst drohen juristische Konsequenzen. Im Landkreis Waldshut sind entsprechende Bemühungen bereits weitgehend abgeschlossen. Schon zum 1. April soll eine Systemumstellung erfolgen.
Dreh- und Angelpunkt ist die Erhebung der Grundsteuer, die für die Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle darstellt. Die bisherige Bemessung auf Basis der sogenannten Einheitswerte wurde vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft. Eine Neuordnung muss bis zum Jahr 2024 in Kraft treten, erklärt Bad Säckingens ...