Gutgläubigem "Freund" alles Geld abgeknöpft

Ein Jahr auf Bewährung für einen Spielsüchtigen.  

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LAUFENBURG. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 26-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betrugs in 36 Fällen zu einer einjährigen Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Der arbeitslose Gelegenheitsarbeiter hat von Oktober 2013 bis März 2014 einem 50 Jahre alten Mann aus Laufenburg regelmäßig Geldbeträge abgeknöpft und ihn so um insgesamt 72 000 Euro gebracht.

Nach seinen eigenen Angaben hat der Angeklagte das ganze Geld in die Automaten einer ortsansässigen Spielothek gesteckt. Natürlich immer in der Hoffnung auf den ganz großen Gewinn, mit dem er dann das geliehene Geld habe ...

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