Im Fall der Gruppenvergewaltigung in Freiburg war drei Tage vor der Tat gegen den Hauptverdächtigen Majd H. wegen anderer Straftaten ein Haftbefehl erlassen worden.
Der Haftbefehl konnte jedoch zunächst nicht vollstreckt werden, weil laut Aussage von Polizei und Staatsanwaltschaft der Aufenthaltsort des 21-jährigen Syrers unbekannt war und weil die Ermittler noch einen ...