Haftstrafe fünf Jahre nach der Tat: Vergewaltiger muss ins Gefängnis
28-Jähriger muss wegen Vergewaltigung und mehr ins Gefängnis.
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OFFENBURG. Fünf Jahre nach der Tat ist ein heute 28-Jähriger wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre gefordert, der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Vor einer früheren Verhandlung im November 2011 war der gebürtige Offenburger ins Ausland geflohen.
Mitte 2014 kehrte der Deutsch-Tunesier nach Deutschland zurück und stellte sich den Behörden. Vor der Urteilsverkündung am Montag erklärte er, trotz einer möglichen Verurteilung zurückgekommen zu sein. Er habe seine beiden Pässe abgegeben und sich zwei Mal wöchentlich bei der Polizei gemeldet. ...