Haftstrafe fünf Jahre nach der Tat: Vergewaltiger muss ins Gefängnis

28-Jähriger muss wegen Vergewaltigung und mehr ins Gefängnis.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

OFFENBURG. Fünf Jahre nach der Tat ist ein heute 28-Jähriger wegen Vergewaltigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte fünfeinhalb Jahre gefordert, der Angeklagte bis zuletzt seine Unschuld beteuert. Vor einer früheren Verhandlung im November 2011 war der gebürtige Offenburger ins Ausland geflohen.

Mitte 2014 kehrte der Deutsch-Tunesier nach Deutschland zurück und stellte sich den Behörden. Vor der Urteilsverkündung am Montag erklärte er, trotz einer möglichen Verurteilung zurückgekommen zu sein. Er habe seine beiden Pässe abgegeben und sich zwei Mal wöchentlich bei der Polizei gemeldet. ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel