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Handwerker geschädigt

  • Thomas Lois Mink

  • Do, 29. November 2007
    Lörrach

     

Amtsgericht verurteilt den Geschäftsführer einer Bauträgerfirma zu zwei Jahren auf Bewährung.

LÖRRACH. Der Geschäftsführer einer in Konkurs gegangenen Bauträgerfirma wurde am Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Außerdem muss er insgesamt 7700 Euro zahlen. Er hatte mit dem Geld, das er von Bauherren bekommen hat, nicht alle Rechnungen der Handwerker bezahlt und so einen Schaden von 247 000 Euro verursacht.

Die Bauträgerfirma mit Sitz in Lörrach sei 1997 in eine wirtschaftlich schwierige Situation geraten, die sich ab Frühsommer 2002 drastisch verschlechtert habe, berichtete ...

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