Prozess in Freiburg

Hat die BW Bank eine demente Frau falsch beraten?

Die Folgen der Finanzkrise beschäftigen auch das Landgericht Freiburg. Die BW-Bank soll einer Frau risikoreiche Papiere verkauft haben – obwohl der Berater gewusst haben soll, dass sie dement ist.  

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Seit November 2006 darf Frau H. nicht mehr Auto fahren. Man hat ihr den Führerschein entzogen – nicht, weil sie zu alt ist, sondern weil sie aus Sicht der Behörden zu krank ist, um einen Wagen sicher durch den Straßenverkehr zu steuern. Weil sie ein Risiko wäre für sich und für andere. Ärzte der Universitätsklinik Freiburg hatten bei der Dame, Jahrgang 1927, eine Demenzerkrankung diagnostiziert, Typ Alzheimer im Anfangsstadium.
Frau H. hat sich sehr darüber geärgert, dass sie nicht mehr Autofahren darf. Sie habe ihr Leid sogar ihrem Bankberater geklagt, erzählt ihr Anwalt Klaus Märker. Dies könnte Folgen haben – für die BW-Bank, die zur Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) gehört. Denn vor dem Landgericht Freiburg geht es derzeit um die Frage, ob der Anlageberater der Frau risikoreiche Wertpapiere verkauft hat, als er bereits von ihrer Krankheit wusste.
Erhebliche Ersparnisse ...

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