Waffenschmiede

Heckler & Koch muss Umsatz aus illegalen Waffendeals abführen

BZ-Plus Die Rüstungsfirma Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar muss den gesamten Umsatz aus einem illegalen Rüstungsgeschäft mit Mexiko an die Staatskasse abführen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Demonstranten bei einem früheren Proze...n Heckler & Koch 2019 in Stuttgart  | Foto: Marijan Murat (dpa)
Demonstranten bei einem früheren Prozess gegen Mitarbeiter von Heckler & Koch 2019 in Stuttgart Foto: Marijan Murat (dpa)
Die Rüstungsfirma Heckler & Koch aus Oberndorf am Neckar muss den gesamten Umsatz aus einem illegalen Rüstungsgeschäft mit Mexiko an die Staatskasse abführen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) und bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Stuttgart. Der ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel