Jugend und Beruf

Hilfe beim Durchhänger

Verlagsthema Wenn die Ausbildung nicht durchgängig Spaß macht, heißt es entweder durchziehen oder aufhören – eine Entscheidungshilfe im Frage-und-Antwort-Modus.  

Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Falls das Durchhängen zum Dauerzustand wird, gilt es, zu handeln.  | Foto: xkomplex (stock.adobe.com)
Falls das Durchhängen zum Dauerzustand wird, gilt es, zu handeln. Foto: xkomplex (stock.adobe.com)
Wie oft werden Ausbildungen eigentlich abgebrochen?
Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) lag die Vertragslösungsquote im Jahr 2022 bei 29,5 Prozent. "Doch das bedeutet nicht automatisch, dass damit auch die Berufsausbildung abgebrochen wird", erklärt Thomas Bettels von der Handwerkskammer Hamburg.
In vielen Fällen wird ein neuer Vertrag in einem anderen Betrieb oder in einem anderen Ausbildungsberuf geschlossen. Auch organisatorische Gründe können dahinterstecken, wie eine Betriebsübernahme. Auswirkungen auf die Statistik hat die Tatsache, dass es derzeit mehr Ausbildungsplätze als Bewerber gibt: "Zu wechseln ist dadurch einfacher geworden", sagt Bettels. Tatsächlich ohne Berufsabschluss bleiben rund zwölf Prozent der Azubis.

Was sind die Gründe?
Zu Beginn der Ausbildung geht es meist um die Berufsentscheidung: "Man stellt fest, dass die Ausbildung doch nicht so gut zu einem passt", so Bettels. Manchmal trifft die jungen Azubis auch der Praxisschock: Viele erleben eine Konfrontation mit ihren Erwartungen und müssen sich erst in die neue Situation hineinfinden.
Neben Zweifeln an der Berufswahl spielen aber oft auch Probleme im Betrieb oder in der Berufsschule eine Rolle. Auch gesundheitliche oder familiäre Motive können hinter dem Ausbildungsabbruch stecken.

Wie kann eine Entscheidung getroffen werden?
Gehen oder bleiben? Diese Frage ist oft nicht so leicht zu beantworten. Nicht nur fürs Bleiben, sondern auch fürs Gehen kann es gute Gründe geben, etwa wenn der Betrieb seine Lehrlinge nicht gut ausbildet oder es persönliche Differenzen mit den Vorgesetzten gibt.

Bettels empfiehlt Auszubildenden, sich möglichst frühzeitig Unterstützung zu holen. Man bekommt sie in den Ausbildungsberatungen der Handwerkskammern und IHKs. "Beraten wird unabhängig und vertraulich", so Bettels. Wie es dann konkret weitergeht, hängt vom Einzelfall ab. "Wir haben einen ganzen Instrumentenkasten an Unterstützungsmöglichkeiten", sagt Bettels.
Dazu gehört unter anderem die Kooperation mit der Initiative Verbesserung von Ausbildungserfolgen "VerA", an die sich Ratsuchende auch direkt wenden können. 12.500 sogenannte "Senior-Experten" gehören zum Netzwerk der Initiative. "In der Regel können wir kurzfristig einen Tandempartner vermitteln", sagt Leiterin Astrid Kloos.
Azubi und Mentor treffen sich dann regelmäßig. "Die Mentoren sind anders als die Eltern nicht persönlich beteiligt und können deshalb ganz anders zuhören und unterstützen", so Kloos. Ziel sei nicht, die Ausbildung um jeden Preis fortzusetzen, sondern einen Weg zu einem beruflichen Abschluss zu finden, der den Stärken des Jugendlichen entspricht.
Und bei der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit kann besprochen werden, ob eine sogenannte Assistierte Ausbildung (AsA) infrage kommt, bei dem der Azubi etwa ein persönlicher Ansprechpartner zur Seite gestellt wird. Übrigens: Bei Problemen in der Berufsschule kann man sich auch an die dortigen Beratungslehrer wenden.

Und wenn das Ausbildungsverhältnis beendet wird?
In der Probezeit, die bis zu vier Monate dauern darf, können sowohl der Betrieb als auch der Azubi jederzeit fristlos ohne Angabe von Gründen kündigen. "Wenn man feststellt, dass man sich doch für den falschen Beruf entschieden hat, ist das ein gutes Instrument, um zu wechseln", sagt Fachmann Bettels.
Fällt die Entscheidung nach der Probezeit, können Azubis mit einer Frist von vier Wochen kündigen – wenn sie in einen anderen Ausbildungsberuf wechseln oder die Ausbildung ganz aufgeben wollen.
Wer dieselbe Ausbildung in einem anderen, neuen Betrieb fortsetzen möchte, muss sich hingegen mit dem alten Ausbildungsbetrieb auf einen Aufhebungsvertrag einigen.

Wie sieht’s mit Arbeitslosengeld aus?
Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben Azubis dann, wenn sie innerhalb der vergangenen zwei Jahre mindestens ein Jahr lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Doch Vorsicht: Geht das vorzeitige Ende der Ausbildung vom Lehrling aus, kann die Arbeitsagentur eine Sperre von drei Monaten aussprechen. Am besten informiert man sich vorab über finanzielle Konsequenzen.

Wie geht’s dann beruflich weiter?
Der Ausbildungsabbruch muss nicht das Ende, sondern kann ein Neustart sein. Am besten gelingt das, wenn man bereits einen Plan B hat.
Das schon Geleistete wird zudem oft anerkannt, nicht nur, wenn man denselben Beruf in einem anderen Betrieb weiterlernt. Auch wer in einer ähnlichen Branche bleibt, etwa vom Bäcker- zum Konditorenhandwerk wechselt, kann sich Gelerntes anrechnen lassen. Das muss dann im Einzelfall vereinbart werden.
Und auch wenn es schmerzhaft ist: Es lohnt es sich zu reflektieren, warum der erste Versuch nicht geklappt hat. Denn das eröffnet die Möglichkeit, gezielt nach einem Unternehmen zu suchen, in dem die Bedingungen besser passen.
Aktuelle Ausbildungsplätze gibt es auf dem Jobmarkt der Badischen Zeitung.
Schlagworte: Thomas Bettels, Astrid Kloos

Weitere Artikel