Höhere Steuern auf Spielautomaten

Denzlingens Gemeinderat folgt BVG-Urteil und regelt Vergnügungssteuersatzung neu / 58 000 Euro Mehreinnahmen.
DENZLINGEN. Früher hing in fast jeder Gaststube neben dem Stammtisch ein Spielautomat. Deren Zahl hat abgenommen. Zugenommen haben aber die Glücksspielautomaten in Spielhallen. Allein in Denzlingen sind 37 Geräte registriert. Die Gemeinde kann per Vergnügungssteuersatzung diese Geldquelle anzapfen. Am Dienstagabend wurde im Gemeinderat diese Satzung geändert. Bislang flossen 45 000 Euro in den Gemeindesäckel, künftig könnten es 103 000 Euro sein. Auch über die damit verbundenen Suchtgefahren wurde in der Ratssitzung diskutiert.