Die illegal errichteten Hütten am Isteiner Klotz müssen entfernt werden. Das haben die Baubehörde und die Untere Naturschutzbehörde verfügt. Wann genau, teilt das Landratsamt aber nicht mit.
Noch stehen die beiden Hütten und Unterstände am Isteiner Klotz, die dort illegal errichtet wurden. Die Hütten liegen im FFH-Gebiet (Flora, Fauna, Habitat), im Vogelschutzgebiet sowie einem Waldbiotop und müssen daher ...