Im Zweifel für den Angeklagten

Landgericht Freiburg spricht 31-jährigen Neonazi aus der Ortenau am Freitag auch im zweiten Hauptverfahren frei.  

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Im Zweifel für den Angeklagten und ohn... auch im zweiten Hauptverfahren frei.   | Foto: DPA
Im Zweifel für den Angeklagten und ohne Ansehen der Person: Das Landgericht Freiburg sprach am Freitag den 31-jährigen Angeklagten im Riegeler Neonazi-Prozess auch im zweiten Hauptverfahren frei. Foto: DPA

RIEGEL/FREIBURG. Im Zweifel für den Angeklagten: Der 31-jährige Neonazi aus der Ortenau ist am Freitag auch in der zweiten Auflage des Strafverfahrens vom Vorwurf der versuchten Tötung freigesprochen worden. Er war im Oktober 2011 beim Pendlerparkplatz in Riegel mit seinem Auto auf Linksextreme zugefahren – und hatte einen von ihnen schwer verletzt.

Die Zuschauerränge im Saal IV des Freiburger Landgerichtes sind fast vollständig besetzt. Journalisten haben ihre Notebooks aufgeklappt, zwei Kameramänner warten auf den Angeklagten und die Richter. Die drei Juristen und die beiden Schöffen betreten den Saal. Sie stehen eine halbe Minute lang stocksteif da ...

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