Irrtum definitiv ausgeschlossen

Laufenburger Waffenbesitzer vom Landgericht verurteilt.  

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LAUFENBURG/WALDSHUT. "Vielen Dank für Ihre Einsicht", kommentierte Richter Johannes Daun die Rücknahme einer Berufung vor dem Landgericht Waldshut-Tiengen. Ein 49-jähriger Feinmechaniker aus Laufenburg war in erster Instanz zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten auf Bewährung sowie 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Ihm hatte das Bad Säckinger Amtsgericht "vorsätzlichen unerlaubten Besitz einer halbautomatischen Schusswaffe" nachgewiesen. Dagegen legte er über seinen Rechtsanwalt Hartmut Schuchter Berufung ein.

Der 49-Jährige war für die Justiz kein unbeschriebenes Blatt: Widerstand gegen ...

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