"Irrtum" führte zur Eskalation

Bewährungsstrafen wegen gefährlicher Körperverletzung.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen

ZELL/WALDSHUT-TIENGEN (hüf). Mit Bewährungsstrafen endete der Prozess um einen versuchten Totschlag an einem 48-jährigen Metallarbeiter in der Nacht auf den 6. Februar in Zell (wir berichteten). Die 3. Schwurgerichtskammer unter Vorsitz von Richter Eugen Endress verurteilte den Hauptangeklagten wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt 22 Monaten, seinen Cousin zu 16 Monaten, davon ein Monat, weil er sich mit Angriffen auf Polizisten der Blutentnahme widersetzte.

Endress betonte dabei, dass der Fall "nicht im entferntesten mit den U-Bahn-Fällen in Berlin und München zu tun hat" und bezeichnete eine Verbindung damit als "populistisch". Dort sei es alleine ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel