Jetzt alle bitte mal mitmachen

Das Land führt die Verfassten Studierendenschaften wieder ein / Unklar ist noch, wie sie aussehen – und was genau sie dürfen.  

Zu den Kommentaren
Mail

Wir benötigen Ihre Zustimmung um BotTalk anzuzeigen

Unter Umständen sammelt BotTalk personenbezogene Daten für eigene Zwecke und verarbeitet diese in einem Land mit nach EU-Standards nicht ausreichenden Datenschutzniveau.

Durch Klick auf "Akzeptieren" geben Sie Ihre Einwilligung für die Datenübermittlung, die Sie jederzeit über Cookie-Einstellungen widerrufen können.

Akzeptieren
Mehr Informationen
Alle staatlichen Hochschulen im Land s...erfasste Studierendenschaft bekommen.   | Foto: Bamberger
Alle staatlichen Hochschulen im Land sollen eine Verfasste Studierendenschaft bekommen. Foto: Bamberger

"Nicht mehr beim Rektor um alles betteln müssen": So formuliert Studentin Laura Maylein, was künftig anders wird. Dann nämlich, wenn der Landtag die "Verfassten Studierendenschaften" wieder eingeführt hat. Diese offiziellen, unabhängigen Zusammenschlüsse der Studierenden einer Hochschule gibt es in allen Bundesländern – außer in Bayern und Baden-Württemberg: Hier wurden sie in den 1970er Jahren aus politischen Gründen abgeschafft. Die Wiedereinführung ist beschlossene Sache. Darüber, was die Studierenden dann dürfen, wird noch gestritten.

Zum Beispiel heute in einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses. Dort wird auch Laura Maylein aus Freiburg als Expertin reden. Die 24-Jährige studiert Kroatisch und Philosophie an der Uni Freiburg. "In letzter Zeit habe ich aber mehr Verfasste Studierendenschaft ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel