Juristisch kein Durchbruch
Rechtliche Folgen einer Wandentfernung im Jugendzentrum können nicht "privatisiert" werden.
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SCHOPFHEIM. Einen juristischen Durchbruch wird es in Sachen Wandentfernung im JuZ nicht geben. Rechtliche Folgen eines Umbaus in solch einer öffentlichen Einrichtung lassen sich nicht auf eine Privatperson übertragen, lautet das Urteil von Rathausjurist Ruthard Hirschner. Genau daran ist aber das Ja des Gemeinderats zur Privatinitiative von Stadtrat Gustav Blessing geknüpft. Ist diese damit vom Tisch? Nicht unbedingt, sagt Bürgermeister Nitz.
Eine Wand entfernen um so aus zwei kleinen einen großen Raum machen – das erweist sich im Jugendzentrum (JuZ) als komplizierte Materie. Erst schien das Vorhaben angesichts geschätzter ...