Bundesverfassungsgericht
Karlsruhe: Fixierung in Psychiatrie nur mit Richter-Zustimmung
Wenn ein Psychiatrie-Patient tobt und schlägt, kann er ans Bett gefesselt werden. Bisher reichte dazu meistens die Anordnung eines Arztes. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht die Anforderungen verschärft.
dpa
Di, 24. Jul 2018, 11:03 Uhr
Südwest
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